Mitgliedschaft
Art 3
Mitglieder Dem Partnerschaftsverein können natürliche und juristische Personen sowie Gemeinwesen und andere Institutionen angehören.
Wohnsitz bzw. Sitz in der Stadt Zug ist nicht Voraussetzung für eine Mitgliedschaft.
Art. 4
Beitritt
Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Anmeldung per Vorstandsbeschluss erworben. Der Vorstand informiert an der Generalversammlung über die Aufnahme neuer Mitglieder.