Mitgliedschaft

Mitgliedschaft

Art 3

Mitglieder Dem Partnerschaftsverein können natürliche und juristische Personen sowie Gemeinwesen und andere Institutionen angehören.

Wohnsitz bzw. Sitz in der Stadt Zug ist nicht Voraussetzung für eine Mitgliedschaft.

Art. 4

Beitritt

Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Anmeldung per Vorstandsbeschluss erworben. Der Vorstand informiert an der Generalversammlung über die Aufnahme neuer Mitglieder.